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Satzung der Heimatortsgemeinschaft (HOG) Giseladorf/Panjowa e.V.

Paragraph 1

Name und Sitz

1.1 Der Verein trägt den Namen „Heimatortsgemeinschaft Giseladorf/Panjowa“ abgekürzt „HOG Giseladorf/ Panjowa  e.V.“

1.2 Der Verein hat seinen Sitz in München.

1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Paragraph 2

Eintragung in den Vereinsregister

2.1 Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in den Vereinsregister eingetragen werden. 

Paragraph 3

Zweck des Vereins

3.1    Zweck des Vereins ist:  

3.1.1     landsmannschaftliche Verbundenheit der früheren Giseladorfer und Panjowaer sowie deren Nachkommen zu pflegen  und zu fördern.

3.1.2    die noch im Banat/Rumänien lebenden Landsleute bei der Wahrung ihrer schwäbischen Sitten und Bräuche, bei Gebrauch und Pflege der Sprache, zu unterstützen

3.1.3   die Erinnerung an die kulturellen Leistungen, die Sitten, die Bräuche, die Mundart, das Vereinsleben, Tracht u.a. der  früheren Giseladorfer und Panjowaer in der Bundesrepublik Deutschland aufrechtzuerhalten und zu pflegen

 3.1.4   die Integration der Sitten, Bräuche sowie der Sprache der  Giseladorfer und Panjowaer ins Kulturgut der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen  und zu fördern

3.1.5     im Rahmen der genannten Zwecke mit anderen landsmannschaftlichen Organisationen, insbesondere der Landsmannschaft der Banater Schwaben in  Deutschland e.V., zusammenzuarbeiten

3.1.6    die Spätaussiedler von Giseladorf und Panjowa zu beraten

3.1.7    verschiedene periodische Schriften, wie z.B. "Giseladorfer  Bücherreihe", "Giseladorfer Bote" u.a., herauszugeben

3.1.8    das Kriegerdenkmal und die Gräber unserer Ahnen zu pflegen.

 

3.2       Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt: ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Alle Ämter des Vereins sind Ehrenämter und werden ohne Entgelt innegehabt.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, wobei die Mitglieder keinerlei Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen, mit Ausnahme des Ersatzes tatsächlicher Auslagen, erhalten.

Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

Paragraph 4

 Geschäftsordnung und Mittel des Vereins

 4.1   Der Verein erstellt eine Geschäftsordnung.

4.2   Die zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erforderlichen Mittel werden aufgebracht:

4.2.1 durch Spenden

4.2.2 durch Einnahmen bei verschiedenen Veranstaltungen, wie z.B. Heimattreffen

4.2.3 durch staatliche oder kommunale Zuwendungen.

Paragraph 5

Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag

5.1    Jeder Giseladorfer/Panjowaer hat Anspruch auf die Mitgliedschaft in der HOG Giseladorf/Panjowa. Als Giseladorfer/Panjowaer gilt, wer in Giseladorf/Panjowa geboren wurde, in Giseladorf/Panjowa gelebt hat, der Ehepartner eines Giseladorfers/Panjowaers ist oder wer von einem Giseladofer/Panjowaer abstammt.

 5.2    Auf schriftlichen Antrag können auch andere Personen Mitglied werden, es entscheidet der Vorstand, und, auf besonderen Antrag, die Mitgliederversammlung.

 5.3   Eintritt und Austritt erfolgen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Sie sind jederzeit möglich. Eintritt und  Austritt werden durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung wirksam. Gemeinsame Eintrittserklärungen (Eintrittserklärungen von mehreren Personen, die alle dieselbe Erklärung unterzeichnen) sind  möglich.

 5.4   Ausgeschlossen werden kann ein Mitglied des Vereins nur dann, wenn es sich absichtlich oder fahrlässig gegen die Interessen des Vereins verhält.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

 5.5    Die Mitglieder sollen die Zwecke des Vereins nach Möglichkeit fördern.

 Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Finanzielle und sonstige Leistungen sowie Beiträge können von keinem Mitglied verlangt werden, sie beruhen vielmehr  auf freiwilliger Basis.

Paragraph 6

Leitung und Vertretung des Vereins

6.1     Die Leitung des Vereins liegt beim Vorstand und einem Vertreterkomitee. Der Vorstand kann Fachreferenten berufen.

 6.2   Der Vorstand (das Vertreterkomitee) besteht aus:

           - dem Vorsitzenden,

           - dem stellvertretenden Vorsitzenden (sollte ein Vertreter des Ortes Panjowas sein),

           - 5 Beiräten, deren Aufgaben folgende Bereiche umfassen:

           - Evidenz und Organisation

           - Schriftführung, Soziales und karitative Hilfe

           - Kasse und Buchführung

           - kulturelle Tätigkeit und Pflege der Sitten, Bräuche und Trachten

           - Unterstützung und Beratung bei der Integration der Aussiedler und Familienforschung.

 6.3   Die Vertretung des Vereins wird von seinem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter wahrgenommen. Sie vertreten je einzeln

 6.4    Der Vorstand führt gemeinsam mit dem Vertreterkomitee die laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat in der  Mitgliederversammlung hierüber Bericht zu erstatten.

 6.5   Alle Beschlüsse des Vorstands werden mit dem Vertreterkomitee in einer einfachen Mehrheit der Mitglieder des Vorstands (des Vertreterkomitees) gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 6.6   Über jede Versammlung des Vorstands (des Vertreterkomitees) wird ein Protokoll erstellt.

         Jedes Protokoll wird vom Vorsitzenden oder dem Stellvertreter und dem Schriftführer oder einem anderen Beirat  unterschrieben.

 6.7   Die Mitglieder des Vorstands (Vertreterkomitees) werden jeweils für vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein.

 6.8   Für besondere Verdienste können Ehrenvorsitzende von der Mitgliederversammlung gewählt werden, welche Sitz und Stimme im Vorstand haben, solange der Verein besteht.

Paragraph 7

 Mitgliederversammlung

 7.1     Eine Mitgliederversammlung wird vom Vorstand zu jedem Heimattreffen jedes zweite Jahr einberufen.

   Beim schriftlichen Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder muss der Vorstand Mitgliederversammlung  und Heimattreffen auch nach einer  kürzeren  Periode, jedoch frühestens nach einem Jahr seit der letzten  Mitgliederversammlung  und dem letzten Heimattreffen, einberufen.

 7.2      Die Mitgliederversammlung wird gemeinsam mit dem Heimattreffen durch schriftliche Einladung, spätestens zwei Wochen vorher, unter Angabe der Tagesordnung, einberufen.

 7.3     Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

 7.3.1 Wahl der Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands (Vertreterkomitees)

7.3.2  Abstimmung über die Genehmigung des Jahresberichts und des Haushaltsplans

7.3.3  Entlastung der Mitglieder des Vorstands (des Vertreterkomitees)

7.3.4  Diskussion und Abstimmung über grundsätzliche, den Verein betreffende Fragen, Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins.

 7.4     Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Auflösung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Alle übrigen Beschlüsse  werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 7.5     Bei jeder Mitgliederversammlung wird ein Protokoll erstellt  Jedes  Protokoll wird vom Vorsitzenden oder dem Stellvertreter und  dem Schriftführer oder  einem anderen Beirat unterschrieben.

 

Paragraph 8

Auflösung

 

8.1    Über die Auflösung kann nur beschlossen werden, wenn diese als ausdrücklicher Tagesordnungspunkt bei der Einberufung der  Mitgliederversammlung ausgewiesen ist.

 8.2    Bei Auflösung des Vereins oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an:

- die Landsmannschaft der Banater Schwaben in Deutschland e.V., Sitz in München die es unmittelbar   und ausschließlich  für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwendenhat.

 8.3    Über den Beschluss muss eine Niederschrift erstellt werden, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer  unterzeichnet werden muss.

Paragraph 9

Schlussbestimmung

 

Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 Tag der Errichtung: 18. Dezember 1989                                         Tag der Änderung : 13. Oktober 2001

 Vorsitzender                                                                                        Stellvertretender Vorsitzender

Mathias Egler                                                                                      Michael Servo