Antragsformular – Härtefallfonds für Spätaussiedler in Rente
Die Bundesregierung hat Mitte November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Härtefallfonds) geschaffen. Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion.
Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Länder können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich. Da die Länder dem Härtefallfonds noch bis Ende März 2023 beitreten können, sind Entscheidungen über Anträge und Auszahlungen erst ab April 2023 möglich.
Das Formular ist von der „Stiftung Härtefallfonds“ an einer Stelle ergänzt worden. Zu den bisherigen drei Kriterien ist ein weiteres hinzugekommen. Die neuen Kriterien, die eine Anspruchsberechtigung definieren, lauten wie folgt.
Der Antragsteller muss:
► vor dem 1. April 1962 geboren sein
► am 1. Januar 2021 einen monatlichen Rentenzahlbetrag von insgesamt unter 830 EUR gehabt haben (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung)
► vor dem 1. April 2012 als Spätaussiedler in Deutschland Aufnahme gefunden haben, d.h. ab 1.1.1993 in Deutschland aufgenommen worden sein
► bei Aufnahme in Deutschland das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben (NEU!)
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen. Die Antragsformulare liegen jetzt vor und können bei der Geschäftsstelle der Stiftung "Härtefallfonds" angefordert werden. Geschätzt werden rund 60.000 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler von den Einmalzahlungen des Fonds profitieren.
Darüber hinaus können die Antragsformulare hier auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden.
Die erforderlichen Antragsformulare können auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See heruntergeladen werden. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See unterstützt das BMAS personell bei der Auszahlung. Sie können auch die Vordrucke bei der Geschäftsstelle der Stiftung anfordern.
Postanschrift:
Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum
E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de
Die pauschale Einmalzahlung ist einkommensteuerfrei und wird nicht als Einkommen bzw. Vermögen auf Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XII) angerechnet.
Alle Fragen zum Antragsverfahren können an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds per E-Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de gerichtet werden.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241634 für Fragen gerne zur Verfügung.
Quellen:
Härtefallfonds Antragsformulare sind nun online verfügbar auf bundesregierung.de
Härtefallfonds für deutsche Spätaussiedler nimmt Fahrt auf auf bund-der-vertriebenen.de
Härtefallfonds: Antragsformulare liegen vor und sind online verfügbar auf auf bmas.de
Stiftung Härtefallfonds auf deutsche-rentenversicherung.de
Härtefallfonds: Anträge auf die pauschale Einmalzahlung können ab dem 17. Januar 2023 gestellt werden auf aussiedlerbeauftragte.de